Wenig Geld für die Dritte Welt


Der Regierungsrat will sich nicht beim Bund für eine Erhöhung der eidgenössischen Entwicklungshilfe einsetzen. Und er will auch die bescheidene kantonale Entwicklungshilfe nicht aufstocken.

Laut einer Empfehlung der Uno sollen die Industrieländer zur Bekämpfung von Hunger und Armut 0,7 Prozent ihres nationalen Volkseinkommens in die Entwicklungshilfe investieren. Die Schweiz erfüllt die Forderung nicht. Ihr Beitrag an die Entwicklungshilfe lag in den letzten Jahren bei knapp 0,4 Prozent. Die Bundesversammlung hat darum Ende 2008 verlangt, der Bundesrat müsse eine Erhöhung auf 0,5 Prozent vorbereiten – was die Landesregierung nun aber vorerst nicht tun will (vgl. Seite 8).

Marc Josts Vorschlag

Wie auch immer: Auch 0,5 Prozent sind für den Thuner EVP-Grossrat Marc Jost deutlich zu wenig, und darum verlangte er mit einer Motion, der Kanton Bern solle mit einer Standesinitiative Druck machen, damit der Bund seine Entwicklungshilfe auf 0,7 Prozent erhöhe. Auch der Kanton Bern selber aber, so verlangte Jost weiter, solle 0,7 Prozent seines Haushalts in die Entwicklungshilfe stecken. Das wären rund 63 Millionen Franken pro Jahr –und davon ist der Kanton derzeit weit entfernt, sein jährlicher Beitrag beläuft sich auf rund 4 Millionen. Die zusätzlichen Aufwendungen, so schlug Jost vor, sollen «haushaltsneutral umgesetzt» werden – «zum Beispiel durch Änderung der Erbschaftssteuer».

Regierung verweist auf Bund

Der Berner Regierungsrat kann Josts Forderung wenig abgewinnen. Er empfiehlt dem Grossen Rat die Ablehnung der Motion, wie seiner kürzlich publizierten Antwort zu entnehmen ist. Die Entwicklungshilfe, so schreibt er, sei primär eine Aufgabe des Bundes. Die Thematik sei «nicht von besonderem Interesse» für den Kanton, weshalb sich eine Standesinitiative nicht rechtfertige.

Der Kanton Bern solle bei der Entwicklungshilfe wie bisher eine «punktuelle Unterstützung» leisten, findet der Regierungsrat. Der Kanton setze damit schon heute «ein Zeichen» –und er gebe nach Zürich und Genf am drittmeisten für die Entwicklungshilfe aus. Der Regierungsrat möchte die kantonalen Aufwendungen aber nicht erhöhen – und er wehrt sich auch dagegen, einen fixen Prozentsatz für die Entwicklungshilfe festzuschreiben.

Finanzpolitische Bedenken

Eine Aufstockung der kantonalen Entwicklungshilfe lehnt der Regierungsrat, wie er betont, auch aus finanzpolitischen Gründen ab. Er sehe keine Möglichkeit, eine Erhöhung der Entwicklungshilfe auf 63 Millionen haushaltsneutral umzusetzen, schreibt er. Eine Finanzierung über eine Anhebung der Erbschaftssteuer würde zudem den steuerpolitischen Entscheiden der letzten Jahre zuwiderlaufen und dem Kanton weitere Nachteile im interkantonalen Steuerwettbewerb einhandeln. Schliesslich habe der Kanton weder die personellen noch die organisatorischen Kapazitäten, eine neue Aufgabe in dieser Grössenordnung wahrzunehmen.

(Der Bund)

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